Düsseldorf

Der Deutsche Corporate Governance Kodex will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Er wurde am 26. Februar 2002 von der durch die Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzten Regierungskommission verabschiedet.

Der Kodex fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensleitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammen. Er berücksichtigt in Form von Empfehlungen ("soll") international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen ("sollte/kann") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.

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